Die konstruktive, wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger ist ein zentraler Baustein zur Verwirklichung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages der Kindertageseinrichtungen. Dieser Erkenntnis trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er Eltern und deren Vertretungen weitreichende Beteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen einräumt und so den Rahmen für die Zusammenarbeit von Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger festlegt.
Die Publikation „Für Ihr Kind – Die katholische Kindertageseinrichtung“ regelt als Bestandteil des Betreuungsvertrages den Rahmen für Elternmitwirkung und -mitbestimmung, wobei die aktuelle Gesetzgebung maßgeblich ist.
Formen der Beteiligung: